Regelwerk für eine gemeinsame
Zusammenarbeit

Trainingsterminierung

  1. Basis des Personal Trainings ist die zeitliche und räumliche Flexibilität. Diese Voraussetzungen möchte der Trainer erfüllen, um eine größtmögliche Flexibilität bei der Trainingsterminierung zu bieten. Deshalb besteht die Bitte, zuvor gebuchte Trainingsstunden - bei Nichtinanspruchnahme - bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin abzusagen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt eine Berechnung.

  2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet.

  3. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage sollte der Trainer nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.


Bezahlung

  1. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende. Sie erhalten eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden.
    Die Rechnung ist nach Erhalt zu begleichen.


Allgemeines

  1. Aus besagten Gründen der Flexibilität ist es für unsere Arbeit sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihren Urlaub 2 bis 4 Wochen vorher bekannt geben.

  2. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Gesundheits-Check-up durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

  3. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

 

 

„Pain is weakness leaving the body“
(Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt)

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